Vermessungs- und Bautechnik

Vermessung auf dem Land:

 

Ein römischer Feldvermesser beim Anlegen der Hauptmesslinien mittels der groma.

Das Gewand des Feldvermessers lässt auf ein militärisches Umfeld schließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Vermessung am Bau mittels Messkreuz

 

Grundlage für jegliche Raumordnung bildete auch schon in der Antike die Vermessung der Kulturlandschaft durch entsprechend ausgewiesene Fachleute agrimensores, gromatici.

Die landwirtschaftlichen Nutzflächen mit den einzelnen Hofgütern wurden zu Beginn der römischen Besiedlung ebenso mit einer planmäßigen Vermessung centuratio bzw. limitatio erfasst, wie die städtischen Territorien.

Die Einteilung des nutzbaren Landes in quadratische Blöcke centuriae bildete die Voraussetzung für die Ansiedlungspolitik und natürlich für die Besteuerung. Die Seitenlänge einer centuria betrug 2400 pedes oder 20 actus, umgerechnet etwa 710 m. Das entspricht einer Fläche von 50,4 ha oder 200 Morgen.

Die kleinste Maßeinheit betrug 2 x 1 actus, ein Tagewerk jugum, das ein Bauer während eines Arbeitstages pflügen konnte.

Eine solche planmäßige, rechtwinklige Vermessung war im hügeligen Raum um Wachenheim kaum sinnvoll. Hier werden die Vermessungsgrenzen sich an den natürlichen Bedingungen ausgerichtet haben. Die Südgrenze der Wachenheimer Villa lag wohl auf dem Scheitel des anschließenden Höhenzuges im Berech des römischen Friedhof, dem heutigen Verlauf der Landstraße, die Wachenheim mit Friedelsheim verbindet. Weitere Begrenzungen sind aufgrund fehlender Nachbargütern nicht nachvollziehbar.

Anhand dieser Vorgaben kann man davon ausgehen, dass die bewirtschaftete Fläche rund um die Villa rustica Wachenheim in einer Größenordnug von 100ha bis 250ha lag.

 



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